Jeder Anlieger ist verpflichtet, seinen Gehweg – von den frühen Morgenstunden bis in die späten Abendstunden hinein (!) – für den öffentlichen Verkehr frei von Eis und Schnee zu halten. Ältere Mitbürger und Berufstätige stellt dies oft vor ein fast unlösbares Problem. Körperliche Einschränkungen oder berufliche Pflichten stehen der Erfüllung der Räum- und Streupflicht im Wege.
Sollte ein Passant aufgrund vernachlässigter Pflichten ausrutschen und zu Schaden kommen, dann haftet dafür der Eigentümer des Grundstücks oder der Mieter, auf den die Pflicht umgelegt wurde. Damit es nicht dazu kommt und sie morgens ausschlafen und bis in die Abendstunden entspannt sein können, stehen wir Ihnen als der kompetente und zuverlässige Partner für das Schneeräumen und den Winterdienst zur Seite!
Unsere Auftraggeber sind durch unsere umfassende Haftpflichtversicherung auch gegen die Inanspruchnahme durch Dritte geschützt.
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